Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört heute einfach dazu - es ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Darum hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Im Programm Bildungsprämie werden mit Wirkung zum 1.1.2010 die Förderkonditionen verbessert. Die Änderungen beruhen auf den ersten Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung des Programms und wurden intensiv mit allen Ländern sowie den beteiligten Verwaltungsstellen diskutiert.
Neue Förderrichtlinie zum 1.1.2010
Der maximale Gutscheinwert steigt von maximal 154 € auf maximal 500 €. Damit entspricht der Gutscheinwert der in den meisten Länder-Programmen bereits etablierten Förderhöhe. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen zudem die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden.Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Prämiengutscheine wird von 20.000 € / 40.000 € (gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VermBG) auf 25.600 € / 51.200 € (gem. § 2a WoPG) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.Das Programmziel, die berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern, soll durch die Anpassung der Einkommensgrenze besser erreicht werden: Auch Vollzeitbeschäftigte in westlichen Bundesländern und städtischen Regionen können künftig von der Bildungsprämie profitieren.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz,
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
Pro Person ist ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich. Vom Erhalt eines Prämiengutscheins ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes sowie seiner nachgeordneten Behörden.
Das Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren.
Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren. Sie können also – wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind – einen Prämiengutschein erhalten und die restlichen Weiterbildungskosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Unser Service für Sie: Termine nach Vereinbarung
Die Handwerkskammer Aachen ist autorisierte Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Unsere Beraterinnen zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten auf und entwickelt mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsverlaufsplan. Vereinbaren Sie doch einfach einen Beratungstermin mit uns!
Handwerkskammer Aachen
Beratungsstelle für die Bildungsprämie
Tempelhofer Str. 15/17, 52068 Aachen
Sofia Krahnen, Tel.: 0241/ 96 74-123
Larissa Hüllenkremer, Tel.: 0241/ 96 74-117
Petra Plum, Tel.: 0241/ 96 74-119
Unsere Servicezeiten: Mo - Do: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr, Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Sa: nach telef. Vereinbarung: 0241/9674-123
Weitere Informationen zur Bildungsprämie:
Unser Weiterbildungsangebot im Veranstaltungskalender der Handwerkskammer Aachen, mehr dazu>>
Im Internet unter: www.bildungspraemie.info
Flyer Bildungsprämie, mehr dazu
Einwilligungserklärung in Konformität zu den Datenschutzgesetzen, mehr dazu
Informationsblatt zum Weiterbildungssparen, mehr dazu

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


